Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.02.2005

Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2005 - V B 62/04, V B 63/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10092
BFH, 07.02.2005 - V B 62/04, V B 63/04 (https://dejure.org/2005,10092)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2005 - V B 62/04, V B 63/04 (https://dejure.org/2005,10092)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - V B 62/04, V B 63/04 (https://dejure.org/2005,10092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Einspruchs gegen eine Umsatzsteuerprüfungsanordnung durch das Finanzamt bei einer GmbH ; Beantragung einer Gewährung von Akteneinsicht; Überprüfung der Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Umsatzsteuerpürfungsanordnung durch die Gewährung von Akteneinsicht

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 79b; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 § 79b
    Keine Beschwerde bei Fristsetzung nach § 79 b FGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.06.1998 - IX B 29/98

    Akteneinsicht - Vorlage von Akten - Prozeßleitende Verfügung - Förderung des

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
    Dabei machte er unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1998 IX B 29/98 (BFH/NV 1999, 62) darauf aufmerksam, dass Akteneinsicht in der Regel nicht vor der Klageerwiderung erfolgen müsse und sich unter Umständen erübrige, wenn die Klage unzulässig sei.
  • BFH, 30.05.2000 - V B 65/00

    Prozessleitende Verfügung; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
    Gemäß § 128 Abs. 2 FGO können prozessleitende Verfügungen, zu denen auch die Fristsetzung nach § 79b FGO gehört, nicht mit der Beschwerde angefochten werden (Beschlüsse des BFH vom 17. November 1997 XI B 132-139/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 30. Mai 2000 V B 65/00, BFH/NV 2000, 1236).
  • BFH, 20.06.1995 - X B 131/94

    Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
    Zwar handelt es sich bei Entscheidungen des FG über die Gewährung von Akteneinsicht um beschwerdefähige Entscheidungen i.S. des § 128 Abs. 1 FGO und nicht um bloße prozessleitende Verfügungen, die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht anfechtbar sind (Beschluss des BFH vom 20. Juni 1995 X B 131/94, BFH/NV 1996, 51).
  • BFH, 19.11.2003 - I B 103/03

    Beschwerde gegen FG-Hinweis, dass Aktenübersendung an Anwaltsbüro nicht möglich

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
    Noch keine beschwerdefähige Entscheidung liegt aber vor, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter mitteilt, dass die Akten, in die Einsicht begehrt wird, dem Gericht noch nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 19. November 2003 I B 103/03, BFH/NV 2004, 644, und vom 30. Mai 1985 VI B 39/84, BFH/NV 1986, 35 zur Mitteilung, dass eine Aktenübersendung in das Büro des Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird, sowie vom 16. Juli 1974 VII B 31/74, BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716).
  • BFH, 16.07.1974 - VII B 31/74

    Gerichtliche Mitteilung - Akteneinsicht - Ablehnung der Akteneinsicht -

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
    Noch keine beschwerdefähige Entscheidung liegt aber vor, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter mitteilt, dass die Akten, in die Einsicht begehrt wird, dem Gericht noch nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 19. November 2003 I B 103/03, BFH/NV 2004, 644, und vom 30. Mai 1985 VI B 39/84, BFH/NV 1986, 35 zur Mitteilung, dass eine Aktenübersendung in das Büro des Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird, sowie vom 16. Juli 1974 VII B 31/74, BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716).
  • BFH, 30.05.1985 - VI B 39/84

    Antrag auf Aktenüberlassung an einen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 07.02.2005 - V B 62/04
    Noch keine beschwerdefähige Entscheidung liegt aber vor, wenn der Vorsitzende oder der Berichterstatter mitteilt, dass die Akten, in die Einsicht begehrt wird, dem Gericht noch nicht vorliegen (vgl. Beschlüsse des BFH vom 19. November 2003 I B 103/03, BFH/NV 2004, 644, und vom 30. Mai 1985 VI B 39/84, BFH/NV 1986, 35 zur Mitteilung, dass eine Aktenübersendung in das Büro des Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird, sowie vom 16. Juli 1974 VII B 31/74, BFHE 113, 94, BStBl II 1974, 716).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    Soweit der Senat demgegenüber in älteren Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, auf die (allgemeine) Sachrüge hin überprüfe das Revisionsgericht auch, ob die im Berufungsurteil festgestellten Tatsachen die Anwendung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO tragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31.10.1990 - Ss 66/90 (136/90) = NStZ 1991, 147 f. und vom 10.12.2004 - Ss 43/2004 (63/04)), hält der Senat hieran nach Überprüfung nicht fest.
  • BFH, 07.02.2005 - V B 63/04

    Einlegung eines Einspruchs gegen eine Umsatzsteuerprüfungsanordnung durch das

    V B 62/04 V B 63/04.

    Mit den Beschwerden richtet sich der Kläger in den Verfahren V B 62/04 und V B 63/04 gegen die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht.

  • BFH, 30.04.2009 - VII B 93/09

    Setzung einer Ausschlussfrist ist unanfechtbar

    Bei der Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO zur Angabe von Tatsachen oder zur Vorlage von Urkunden handelt es sich um eine prozessleitende Verfügung (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 7. Februar 2005 V B 62/04, V B 63/04, BFH/NV 2005, 1319, und vom 17. Januar 2006 XI B 134/05, BFH/NV 2006, 1109).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 24.13

    Türkei; Ausweisung; Straftaten; Spezialprävention; Vier-Augen-Prinzip; kein

    - Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. Juni 2004 zu (403) 47 Js 341/03 Ls (63/04): Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten - unter Einbeziehung der Urteile vom 5. August und 4. November 2003 - wegen versuchten gemeinschaftlichen Raubes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
  • BFH, 10.03.2009 - X B 248/08

    Keine Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen

    Hierzu rechnen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch Verfügungen, durch die eine Frist gemäß § 79b Abs. 1 FGO gesetzt wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2003 III B 78/03, BFH/NV 2003, 1444; vom 7. Februar 2005 V B 62/04, V B 63/04, BFH/NV 2005, 1319, und vom 17. Januar 2006 XI B 134/05, BFH/NV 2006, 1109).
  • FG München, 02.12.2010 - 5 K 1914/10

    Kindergeld - Mitwirkungspflicht - Nachweis der Voraussetzungen eines Wohnsitzes

    aaa) Die vom Prozessbevollmächtigten erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Beweismittel wurden vom Gericht mit nicht beschwerdefähigem Beschluss (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 V B 62/04, V B 63/04, BFH/NV 2005, 1319) zurückgewiesen, da nach dessen Überzeugung eine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde.
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Rechtsprechung
   BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11592
BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03 (https://dejure.org/2005,11592)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2005 - IV B 62/03 (https://dejure.org/2005,11592)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - IV B 62/03 (https://dejure.org/2005,11592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03
    Die Frage, ob dafür an Nr. 1 oder Nr. 2 des § 115 Abs. 2 FGO anzuknüpfen ist (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2002, 782, 784), ist zwar noch nicht abschließend entschieden.

    Nicht zweifelhaft erscheint lediglich, dass objektiv willkürliche Entscheidungen bzw. Entscheidungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (greifbar gesetzwidrige Entscheidungen), eine Korrektur durch das Revisionsgericht erfordern (BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 22. Mai 2002 VIII B 60/01, juris; Lange, DStZ 2002, 782).

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03
    Die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH hat sich in Bezug auf die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung durch das 2.FGOÄndG nichts geändert (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51, und in BFH/NV 2002, 217).

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03
    Gleichwohl kann nach der seither ergangenen Rechtsprechung des BFH mittlerweile als geklärt angesehen werden, dass besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts die Zulassung der Revision ermöglichen (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH hat sich in Bezug auf die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung durch das 2.FGOÄndG nichts geändert (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51, und in BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03
    Umgekehrt steht fest, dass die Revision nicht bereits dann zuzulassen ist, wenn das FG vom BFH aufgestellte Rechtsgrundsätze fehlerhaft auf den konkreten Sachverhalt anwendet (BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 22.05.2002 - VIII B 60/01

    Schlüssigkeit - Beschwerde - Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - IV B 62/03
    Nicht zweifelhaft erscheint lediglich, dass objektiv willkürliche Entscheidungen bzw. Entscheidungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (greifbar gesetzwidrige Entscheidungen), eine Korrektur durch das Revisionsgericht erfordern (BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 22. Mai 2002 VIII B 60/01, juris; Lange, DStZ 2002, 782).
  • BFH, 22.02.2007 - VI B 29/06

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegungsanforderungen

    Denn objektiv willkürliche Entscheidungen bzw. Entscheidungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (greifbar gesetzwidrige Entscheidungen), erfordern eine Korrektur durch das Revisionsgericht (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; vom 10. Februar 2005 IV B 62/03, BFH/NV 2005, 1319).
  • BFH, 28.06.2007 - V B 95/06

    Ablehnung eines Beweisantrags begründet keinen Verfahrensmangel; schlüssige

    Die Klägerin vertritt selbst nicht die Ansicht, dass die Vorentscheidung auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und deshalb objektiv willkürlich oder greifbar gesetzeswidrig sei und dass deshalb ein Grund für die Zulassung der Revision vorliege (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; vom 10. Februar 2005 IV B 62/03, BFH/NV 2005, 1319, und in BFH/NV 2007, 969).
  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

    Sie vertreten selbst nicht die Ansicht, dass die Vorentscheidung auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und deshalb objektiv willkürlich oder greifbar gesetzwidrig sei und dass deshalb ein Grund für die Zulassung der Revision vorliege (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; vom 10. Februar 2005 IV B 62/03, BFH/NV 2005, 1319, und in BFH/NV 2007, 969).
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